Zusammenfassende Übersicht

 

Visum C oder D

Niederlassungsbewilligung -  KünstlerIn

Sicherungsbescheinigung

Antragstellung

grundsätzlich nur im Ausland bei Botschaft oder Konsulat möglich

Visa D und Visa C „Erwerb“ ausschließlich bei österreichischen Vertretungsbehörden

Visa C ggf. bei Österreich vertretenden Schengenpartnern

grundsätzlich im Ausland; Personen, die visumfrei einreisen dürfen, können den Antrag nach rechtmäßiger Einreise während des rechtmäßigen Aufenthaltes auch im Inland stellen.

Inlandsantragstellung bei geplanter unselbständiger Erwerbstätigkeit auch durch den Arbeitgeber

grundsätzlich durch Arbeitgeber/in im Inland

Gültigkeit

Visum C: max. 3 Monate

Visum D: 91 Tage bis 6 Monate

12 Monate bzw. unter bestimmten Voraussetzungen 3 Jahre oder unbefristet (Daueraufenthalt – EU)

12 Monate

Verlängerung

Nur in Ausnahmefällen unter klar definierten Voraussetzungen im Inland möglich

im Inland möglich

im Inland möglich

Familienangehörige

nur mit eigenem Visum

Familiennachzug möglich; grundsätzlich quotenpflichtig

Beschäftigungsbewilligung nur in Ausnahmefällen möglich