Zusammenfassende Übersicht
Visum C oder D |
Niederlassungsbewilligung - KünstlerIn |
Sicherungsbescheinigung |
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Antragstellung |
grundsätzlich nur im Ausland bei Botschaft oder Konsulat möglich Visa D und Visa C „Erwerb“ ausschließlich bei österreichischen Vertretungsbehörden Visa C ggf. bei Österreich vertretenden Schengenpartnern |
grundsätzlich im Ausland; Personen, die visumfrei einreisen dürfen, können den Antrag nach rechtmäßiger Einreise während des rechtmäßigen Aufenthaltes auch im Inland stellen. Inlandsantragstellung bei geplanter unselbständiger Erwerbstätigkeit auch durch den Arbeitgeber |
grundsätzlich durch Arbeitgeber/in im Inland |
Gültigkeit |
Visum C: max. 3 Monate Visum D: 91 Tage bis 6 Monate |
12 Monate bzw. unter bestimmten Voraussetzungen 3 Jahre oder unbefristet (Daueraufenthalt – EU) |
12 Monate |
Verlängerung |
Nur in Ausnahmefällen unter klar definierten Voraussetzungen im Inland möglich |
im Inland möglich |
im Inland möglich |
Familienangehörige |
nur mit eigenem Visum |
Familiennachzug möglich; grundsätzlich quotenpflichtig |
Beschäftigungsbewilligung nur in Ausnahmefällen möglich |