Visum

Mit der Schaffung eines einheitlichen Schengenvisums ist es den Reisenden möglich, mit einem Visum in eine oder mehrere Mitgliedsstaaten zu reisen und sich innerhalb des Schengener Raums frei zu bewegen. Hinsichtlich der Zuständigkeit einer Vertretungsbehörde ist prinzipiell auf das Hauptreiseziel Bedacht zu nehmen und dieses in diesem Zusammenhang bei der Antragstellung auch entsprechend nachzuweisen. Allerdings benötigen grundsätzlich auch jene Personen, die an sich visumfrei nach Österreich reisen können, ein Visum, wenn sie in Österreich erwerbstätig sein werden. Dazu zählen auch StipendiatInnen (im Rahmen von Aus– und Weiterbildungs– oder Forschungsprogrammen der Europäischen Union) gem. § 1 Abs. 2 Z.j AuslBG. Ein von einer österreichischen Vertretungsbehörde ausgestelltes Visum mit dem Zusatz „Erwerb“ kann grundsätzlich immer nur die Erwerbstätigkeit in Österreich ermöglichen, nicht jedoch in anderen Schengenstaaten. Ist eine Erwerbstätigkeit in anderen Schengenstaaten beabsichtigt, so haben sich die AntragstellerInnen an die betreffenden Auslandsvertretungen dieser Staaten zu wenden. Es besteht überdies die Möglichkeit, bei Vorliegen gewisser genau definierter Voraussetzungen, ein Visum für mehrere Einreisen mit langer Gültigkeitsdauer zu erteilen. Dafür muss die Integrität und Zuverlässigkeit einer Person, insbesondere hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Verwendung früher erteilter Visa, ihre wirtschaftliche Situation im Herkunftsstaat und ihre Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums auch wirklich zu verlassen, sowie die Notwendigkeit für häufiges oder regelmäßiges Reisen nachgewiesen werden („Mehrjahresvisa“).

BEISPIEL
Ein türkischer Künstler beabsichtigt in Österreich aufzutreten und anschließend Auftritte in Italien und Rumänien zu absolvieren. Hier ist darauf zu achten, dass sich diese Person vorab hinsichtlich der dortigen Arbeitsbedingungen mit den Vertretungsbehörden der beiden anderen Länder in Verbindung setzt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Rumänien zwar der EU angehört, aber nicht Schengenstaat ist und daher ein österreichisches Visum auch nicht zur Einreise und zum Aufenthalt berechtigt.

Das nachfolgende Kapitel soll grundlegende Informationen zum Thema Visum und die einzuhaltenden Vorschriften bieten. Wichtig ist, dass sich die Reisenden zeitgerecht, das heißt noch vor Beantragung eines Visums, über die geltenden Rechtsvorschriften, die notwendigen Unterlagen, die bei der Antragstellung beizubringen sind, und die für sie hierfür erforderlichen Schritte erkundigen.