Wer kann den Antrag auf eine Sicherungsbescheinigung oder Beschäftigungsbewilligung stellen?

Der Antrag auf eine Sicherungsbescheinigung kann durch den/die ArbeitgeberIn persönlich, postalisch oder durch eine/n Bevollmächtigte/n (z.B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) eingebracht werden.