Was ist eine Sicherungsbescheinigung bzw. Beschäftigungsbewilligung?

Die Sicherungsbescheinigung dient zur Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, die befristet in Österreich beschäftigt werden sollen. Sie ist die Zusicherung des Arbeitsmarktservice (AMS) an den/die ArbeitgeberIn, dass der/die angeworbene und ordnungsgemäß eingereiste AusländerIn eine Beschäftigungsbewilligung erhält. Ferner dient die Sicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Vertretungsbehörde im Ausland, bei der der/die ausländische KünstlerIn einen Antrag auf Erteilung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels stellt.

Die Beschäftigungsbewilligung berechtigt den/die AusländerIn zur Aufnahme einer genau definierten (Art, Dauer, Ort und ArbeitgeberIn) unselbstständigen Beschäftigung in Österreich bzw. berechtigt den/die ArbeitgeberIn den/die AusländerIn für die genau definierte Tätigkeit anzustellen.