Wo muss eine Sicherungsbescheinigung oder Beschäftigungsbewilligung beantragt werden?

Der Antrag auf eine Sicherungsbescheinigung oder Beschäftigungsbewilligung muss von dem/der österreichischen ArbeitgeberIn bei der für den zukünftigen Arbeitsort zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) eingebracht werden. Soll der/die ausländische KünstlerIn an weiteren Orten (richtet sich nach politischen Bezirken) mehr als eine Woche tätig sein, so ist der Antrag bei der für den Sitz des Betriebs zuständigen Geschäftsstelle des AMS einzubringen und eine Gebietserweiterung der Beschäftigungsbewilligung zu beantragen.

Ausnahme:
In Wien richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Arbeitsort, sondern nach der Branchenzugehörigkeit (Kultur: AMS Wien Esteplatz 2, 1030 Wien).

HINWEIS
Für den Antrag sind die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden:

Formular Sicherungsbescheinigung
https://www.ams.at/content/dam/download/formulare/001_SB_Kuenstler_Entsendung.pdf

Beiblatt zum Formular Sicherungsbescheinigung, sofern weitere ausländische
KünstlerInnen für dieselbe Beschäftigung angeworben werden
https://www.ams.at/content/dam/download/formulare/001_Beiblatt_SB.pdf

Formular Beschäftigungsbewilligung
https://www.ams.at/content/dam/download/formulare/001_BB_Kuenstler_u_Studenten.pdf